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Hamburger Justiz missbraucht Paparazzi-Paragraphen
#1

Zitat:Am 14. April tötete der bereits vorher durch Gewaltdelikte aufgefallene Mourtala M. auf einem Hamburger S-Bahnhof seine einjährige Tochter und deren Mutter mit einem Messer. Ein zufällig anwesender Gospelmusiker aus Ghana musste diese Tat mit ansehen und filmte den blutüberströmten Bahnsteig mit den Worten "Oh my God, oh Jesus, oh Jesus, oh Jesus, they cut off the head of the baby, oh my God, oh Jesus." Diese Tatdokumentation stellte er auf seinem Facebook-Profil ein, von wo aus sie weite Verbreitung fand.

Darauf hin gab es bei dem Musiker aus Ghana eine Hausdurchsuchung.
(...)
Im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg wird das mit dem Verdacht auf eine Verletzung der "höchstpersönlichen Lebensbereiche einer Person […] durch Bildaufnahmen" begründet. Diese Rechtsgrundlage findet sich im § 201a, dessen Anwendungsbereich vor drei Jahren von der Großen Koalition massiv erweitert wurde - mit der Begründung, man könne nur so gegen Paparazzi-Nackfotos von Prominenten vorgehen.

Quelle: Telepolis 

Die Hamburger Justiz fällt ja von Süden aus betrachtet öfter unangenehm auf. Aber das schlägt dem Fass jetzt wirklich den Boden aus. 

Einen "höchstpersönlichen Lebensbereich" einer Toten kann es nicht geben. Das sollte doch wohl selbst in Hamburg klar sein.

Man rechtfertigt sich damit, dass die Mutter ja erst im Krankenhaus gestorben sei. Allerdings sterben auffällig viele Leute erst im Krankenhaus und nicht am Ort des Geschehens oder im Krankenwagen. 

Zitat:Man liest sehr häufig, dass Leute nach einer Messerstecherei oder anderen Vorgängen im Krankenhaus verstorben seien. Ein Rettungssanitäter erklärte mir dazu mal, dass das oft nicht stimme und nur ein juristischer Kniff sei. Erstens könne und wolle man sowas am Tatort oder im Rettungswagen in der Hektik nicht letztendlich feststellen, wenn es nicht schon offensichtlich ist. Zweitens will keiner das Risiko eingehen, was falsch zu machen oder sich vorwerfen zu lassen, nicht alles versucht zu haben. Drittens dürften Tote nicht in Rettungswägen transportiert werden und das verursache immer Probleme und Wartezeiten, sie müssten beispielsweise anhalten und ausladen. Das will keiner. Viertens wolle auch keiner Leichen in der Öffentlichkeit rumliegen lassen, weil das dauern kann, bis ein Leichenwagen da ist, die haben ja auch kein Blaulicht. Deshalb würde bei frischen Fällen die formale Prüfung, ob jemand tot ist, immer erst im Krankenhaus durchgeführt, und man deshalb aus rechtlichen Gründen oft erst im Krankenhaus sterben kann, weil dort erst der Tod rechtswirksam festgestellt wird. Wenn es also heißt, dass jemand nach der Einlieferung ins Krankenhaus verstorben ist, sei das nicht so glaubwürdig.

Quelle: Hadmut Danisch 

Das ist bei uns also anders geregelt als etwa in den USA. Man sieht ja öfter in amerikanischen Filmen, dass ein offensichtlich schon Toter in den Kranken- und nicht in einen Leichenwagen verfrachtet wird. Und das hat mich schon immer gewundert, weil ich wusste, dass man zumindest bei uns Tote nicht im Krankenwagen transportieren darf. Was ich nicht wusste war, dass man es aus verschiedenen Gründen häufig trotzdem macht.
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