24.04.2018, 18:33
(24.04.2018, 18:20)Udo schrieb: Spannend wird es, wenn jemand dagegen beim Bundesverfassungsgericht klagt. Ich hoffe es findet sich jemand.
Weshalb klagen nicht Sie?
Verfassungsbeschwerde kann von jeder natürlichen oder juristischen Person mit der Behauptung erhoben werden,
durch die deutsche öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt zu sein.
Vorher aber den entsprechenden Rechtsweg vollständig ausschöpfen!