17.04.2018, 09:34
Zitat:PuK Es gibt schon ewig das Bayerische Unterbringungsgesetz .
Liest sich eigentlich nicht übel:
Zitat:Aus dem Gutachten muß auch hervorgehen, ob der Betroffene offensichtlich nicht in der Lage ist, seinen Willen kundzutun und ob von seiner persönlichen Anhörung erhebliche Nachteile für seine Gesundheit oder eine Gefährdung Dritter zu besorgen sind.
aus Art. 7 Vorbereitendes Verfahren
Wenn einer sagt, ich will wieder heim, ist er offensichtlich in der Lage, seinen Willen kundzutun.
(Kund zu tun hätte ich jetzt auseindergeschrieben, aber wenns im Gesetz so steht... )
Ah, du hast nachgelegt. Das mit der zweiten (unabhängigen!) Meinung hat Mollath jahrelang rauf- und runtergebeten. Es half ihm nichts. Prantl (SZ) spricht von der Mollathisierung des Rechts.