22.03.2018, 14:36
(22.03.2018, 09:29)Udo schrieb: Grundgesetz:
Dagegen wird nicht verstoßen, nur weil man die Grenzen schützt, das ist das Recht eines jeden Staates. So wie Sie das Recht haben, jemanden in Ihre Wohnung zu lassen, oder eben nicht. Ihre freie Entscheidung. Ich glaube auch, Sie machen davon Gebrauch, stimmt's?