19.03.2018, 10:07
Zitat:Der Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig führte aus, aus rechtlicher Sicht könne man nicht zwischen dem Islam und den Muslimen unterscheiden. Es gebe aus Sicht des Grundgesetzes keine Religion ohne das Individuum. Man könne nicht sagen, die Muslime gehören zu Deutschland, der Islam aber nicht.http://www.deutschlandfunk.de/seehofer-a..._id=861973
Es war ja nicht zuletzt auch durch die Verfolgung der Juden im Dritten Reich begründet, dass die Religionsfreiheit in das Grundgesetz geschrieben wurde. Im Internet gibt es eine Seite der Bundeszentrale für politische Bildung aus dem Jahr 2004 (!), welche sich in sehr sachlicher Weise des Themas annimmt.Hier ein kleiner Auszug daraus:
Zitat:Die Freiheit der Religionsausübung gehört zu den Grund- und Menschenrechten und ist in allen Verfassungen und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen niedergelegt. Diese Freiheit ist aber nicht schrankenlos. Die Religionsfreiheit findet ihre Grenze in den konkurrierenden Grund- und Menschenrechten andere Menschen, die durch die Ausübung religiöser Praktiken und Überzeugungen ihre Grundfreiheiten verletzt sehen. Der Staat hat heute die Aufgabe, die konkurrierenden Grundrechte zu sichern und zu einem Ausgleich zu bringen.http://www.bpb.de/presse/51185/die-grenz...nsfreiheit