12.01.2018, 23:27
(12.01.2018, 12:32)Klartexter schrieb:Auch wenn im Iran eine Anzeige genügt, um jemand sofort einzusperren oder ohne Prüfung der Umstände zu verurteilen, so muss man in Deutschland nicht iranische Rechtsverhältnisse übernehmen. Ich möchte aber ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich damit die Handlungsweise des Beschuldigten nicht gut heiße.
Der Mann steht unter dringendem Verdacht, Kinder zum Tode verurteilt zu haben. Entsprechende Urteile und Berichte liegen vor. Das ist die iranische Ausgabe von Roland Freisler. Untersuchungshaft bis zur Klärung der Vorwürfe wäre rechtsstaatlich einwandfrei gewesen. Nicht umsonst hat der Verbrecher Hals über Kopf Deutschland verlassen.
Martin