30.12.2017, 11:55
Landtagswahl ist heuer nächstes Jahr. Da gibts Feuer unter den Hintern. Wer baut oder kauft, zahlt die Erschließungskosten direkt oder indirekt mit. Eine eigene STRABS dürfte es eigentlich nicht geben. Grundeigentümer zahlen jährlich Grundsteuer; Mieter zahlen sie über Mietnebenkosten. Sinnvoll und gerecht wäre ein fester Bestandteil der STRABS in der Grundsteuer, der ausschließlich für Straßenerneuerung angespart und im Bedarfsfall angezapft werden darf und zwar genau und nur für den betreffenden Anlieger; also der vom Krautgartenweg zahlt nicht für die Schloßallee.
Innerhalb der STRABS ist ein nachvollziehbarer Anteil der Gemeinde/Stadt ein festes Bestandteil für öffentliche Nutzung vorzusehen. Wahrscheinlich und hoffentlich ist das bereits jetzt so. Nehmen wir die Schießgrabenstraße oder die Adenauer Allee, die sind bzw. waren mal B2 und B17. Dortige Anlieger können nicht für Straßen mit erheblichem Durchgangsverkehr alleine bluten. In Abwandlung örtliche Straßen mit überregionalem Verkehr und Nebenstraßen bis hin zu reinen Anliegerstraßen. Um eine Hausnummer zu nennen, da schwankt der Anteil der Anlieger von 1% bis 90% und das muß verbindlich in einer STRABS von Beginn an festgelegt sein, damit jeder weiß, was auf ihn zukommt, wenn er sich dort niederläßt. So entstehen Rücklagen, die nicht anderweitig vernascht werden dürfen.
Innerhalb der STRABS ist ein nachvollziehbarer Anteil der Gemeinde/Stadt ein festes Bestandteil für öffentliche Nutzung vorzusehen. Wahrscheinlich und hoffentlich ist das bereits jetzt so. Nehmen wir die Schießgrabenstraße oder die Adenauer Allee, die sind bzw. waren mal B2 und B17. Dortige Anlieger können nicht für Straßen mit erheblichem Durchgangsverkehr alleine bluten. In Abwandlung örtliche Straßen mit überregionalem Verkehr und Nebenstraßen bis hin zu reinen Anliegerstraßen. Um eine Hausnummer zu nennen, da schwankt der Anteil der Anlieger von 1% bis 90% und das muß verbindlich in einer STRABS von Beginn an festgelegt sein, damit jeder weiß, was auf ihn zukommt, wenn er sich dort niederläßt. So entstehen Rücklagen, die nicht anderweitig vernascht werden dürfen.