21.12.2017, 14:56
(21.12.2017, 10:50)derfnam schrieb: Wenn ein Empfänger von H4 seine Miete bei seinem Vermieter des öfteres schuldig bleibt, dann kann der Vermieter einen Antrag stellen daß die Miete direkt auf sein Konto überwiesen wird. Im Normalfall klappt das auch.
Ich kenne Vermieter, die sich auf solche Verfahren niemals einlassen würden.
Eine erteilte Genehmigung zum direkten Begleich der Mieten kann einfach widerrufen werden, nehme ich an, auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter. Dann geht das Spiel von vorne los......
Als Vermieter muss man also hoffen, dass der Mieter keine Suchtproblematik pflegt und keine außerordentlichen Anschaffungen plant.
Kein Wunder, dass kein Investor Wohngebäude im unteren Preissegment baut.