17.12.2017, 12:48
(17.12.2017, 10:36)Lueginsland schrieb: In # 19, um 08.29 h, hatte ich Sie gefragt, weshalb sie meiner Feststellung Ihrer Ablehnung gegenüber einem Dunkelhäutigen nicht widersprochen hatten.
In # 23, um 09.54 h, schreiben Sie mehr übel als wohl: Dann tue ich das eben auch, mannmannmann…..
In # 26, um 13.33 h, hatten Sie o.a. schon vergessen und geschrieben: ich würde Ihnen unterstellen, Sie hätten was gesagt und jetzt zurückgenommen.
Was macht man damit?
Ich glaube ich geb's bald auf? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] mannmannmann...
Also, damit Sie vielleicht endlich den Unterschied zwischen "einer falschen Feststellung widersprechen" und "etwas zurücknehmen" verstehen:
Ein Polizist kontrolliert Sie.
Sie haben noch gar nichts gesagt, da sagt er: Ich stelle fest, Sie haben eben "Bulle" zu mir gesagt.
Sie sind ganz perplex, zeigen Ihren Ausweis und sagen: Was soll das jetzt werden?
Der Polizist weiter: Sie haben meiner Feststellung nicht widersprochen, also nehme ich das jetzt zu Protokoll.
Sie sagen energisch: Dann tue ich das hiermit (widersprechen).
Und der Polizist sagt: Gut für Sie, dass Sie den "Bullen" zurückgenommen haben.