15.12.2017, 12:44
(15.12.2017, 09:39)TomPaul schrieb: Nur so als Hinweis:
https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
Aber da steht doch "Wer einen anderen ... wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat ... verdächtigt", oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Woher soll ich denn wissen, dass der nicht der Exhibitionist war? Außerdem hat ja die Polizei selbst um Mithilfe gebeten, und jetzt sind eben alle Schwarzen um die 30 mit Tablet verdächtig, so. Und der Innenminister sagt ja auch, man soll wachsam sein und lieber einmal öfter jemanden melden als wegzukucken.