14.12.2017, 12:57
(14.12.2017, 12:36)Martin schrieb: Wie schrieb RA Steinhöfel so passend auf Facebook:
Zitat:Augstein twittert: „Bei aller Empörung – das Verbrennen ausländischer Fahnen ist nicht grundsätzlich verboten. Mal einen Blick ins StGB werfen, §104.“
Echt? Dann könnte man ja immer abends am Kö syrische und afrikanische Flaggen verbrennen, "Augsburg leuchtet" oder so? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]
Die machen da ja sowieso schon Licht- und Feuershows am frühen Abend. Da würde das ganz gut passen finde ich, auch weil der Kö ja "Brennpunkt" der Flüchtlingsszene ist.