14.12.2017, 12:36
(14.12.2017, 10:08)Klartexter schrieb: Die Rechtslage gibt hier ja bisher keine Möglichkeit des einschreitens, Martin. Deshalb hat der Zentralrat der Juden ja eine Änderung der bestehenden Gesetze verlangt. Strafbar wäre die Handlung nur, wenn es die Flagge der Botschaft oder des Konsulats wäre, eigene mitgebrachte Fahnen fallen nicht darunter.
Wie schrieb RA Steinhöfel so passend auf Facebook:
Zitat:Augstein twittert: „Bei aller Empörung – das Verbrennen ausländischer Fahnen ist nicht grundsätzlich verboten. Mal einen Blick ins StGB werfen, §104.“ Stimmt. Es ist auch nicht grundsätzlich verboten, ein mieser Antisemit zu sein.
Punktlandung. (Damit sind natürlich nicht Sie gemeint, nur damit keine Missverständnisse entstehen).
Martin