05.12.2017, 14:54
(10.11.2017, 16:59)messalina schrieb: Wenn ich aber damit rechnen muss, dass sich in der Straßenbahn so einer neben mich setzt und sich an mir reibt, verstößt das gegen meine Menschenwürde und damit gegen das Grundgesetz, so. Da kann ich doch von den Stadtwerken erwarten, dass das mit allen Mitteln abgestellt wird, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Und da kann auch keiner von denen kommen mit "Mimimi, ihr verstoßt ja gegen euer Grundgesetz, wenn ich nicht mitfahren darf und die nicht antatschen darf, der ihr Freund darf sowas ja auch, warum ich dann nicht".
Außerdem steht im Art. 3 Abs. 3 z. B. nichts von Benachteiligung wegen Hautfarbe oder Psyche oder Intelligenz, da bin ich jetzt mal sehr genau.
Hallo Messalina
Mensch den Artikel vom gestern aus der AA haben sie uns doch glatt vorenthalten. Sauerei
http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...46336.html