05.11.2016, 13:12
(05.11.2016, 11:49)Kreti u. Plethi schrieb: Cameron hat zwar erklärt, sich an das Referendum halten zu wollen. Doch weder er noch sein Nachfolger sind daran gebunden. Denn das Referendum selbst hat völkerrechtlich keine Außenwirkung und ist innerstaatlich nicht rechtlich bindend. Es ist eine politische Entscheidung der Regierung, zu beschließen, ob Großbritannien sich aus der EU zurückzieht. Allein sie kann Artikel 50 des EU-Vertrages auslösen - also eine verbindliche völkerrechtliche Erklärung gegenüber dem Europäischen Rat abgeben, die den Austritt einleiten würde.
Allerdings könnte das britische Unterhaus die Regierung auffordern, das Referendum zu missachten. "Genauso wie das Parlament beschließen konnte, die Brexit-Abstimmung durchzuführen, könnte es beschließen, ihre praktischen Folgen zu ignorieren", kommentiert der "Guardian" .
Könnte, hätte, sollte. Völlig müßig darüber zu diskutieren, wer aus welchen Motiven handelte, ob das Referundum rechtlich bindend ist oder welche juristische Konstruktionen aus deutscher Sicht noch bemüht werden könnten, um die getroffene Weichenstellung doch noch zu vehindern. Die BBC (s. link oben) hält eine Umkehr für höchst unwahrscheinlich und das ist die mit Abstand wahrscheinlichste Option.
Wobei es natürlich interessant wäre zu erfahren, wie sich die Wähler in UK verhalten, wenn sie im Rahmen von Neuwahlen erneut zu den Urnen gerufen würden, kurz nachdem sie zuvor erlebt haben, dass ihre Stimme faktisch keinen Wert hat.
Martin