10.11.2017, 13:53
(10.11.2017, 13:21)PuK schrieb: Und was machst du mit Art. 3 Abs. 3 GG?
Aber da steht es ja drin, niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Genau deshalb sollen die auch nicht mehr mitfahren, weil die benachteiligen uns Frauen mit ihren "Nahverkehrspraktiken" ja wohl ganz gewaltig, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Von der Würde möchte ich jetzt gar nicht erst anfangen. Da ist ein bisschen laufen statt fahren für die schon zumutbar, wenn es um unsere Grundrechte geht finde ich, so.