04.11.2016, 23:06
(04.11.2016, 19:58)Phantomias schrieb: Sie verstehen vom englischen Rechtssystem recht wenig, behaupten aber allerlei und verlangen dann von anderen Quellen. Sonderbarer Diskussionsstil.
Ich hatte auch gar nichts von einer Verfassung geschrieben, sondern lediglich das festgestellt, was das Gericht feststellt. Mag sein der Supreme Court hebt diese Feststellung wieder auf. Aber bis dahin...
Hier eine Meinung zur Britischen Verfassung.
http://www.verfassungen.eu/gb/
Und daraus:
In Großbritannien geht gemäß seinen verfassungsrechtlichen Bestimmungen die Staatsgewalt, im Gegensatz zu den kontinentaleuropäischen Staaten formal nicht vom Volke aus (auch wenn das Volk den wichtigsten Teil des Parlaments, das House of Commons, wählt, sondern vom "King (or Queen) in Parliament" bzw. vom Parlament selbst (absolute Parlamentsherrschaft; durch Verfassungskonventionen gezügelte Parlamentsdiktatur), das Parlament besteht aus drei Teilen, dem House of Lords (Oberhaus, seit 1911 nur noch suspensives Vetorecht), dem House of Commons (Unterhaus, seit 1867/1884 durch annähernd allgemeines, seit 1918 durch allgemeines Wahlrecht gewählt) und dem König (bzw. der Königin); der König hat seit 1707 ohne Ausnahme den Beschlüssen der beiden anderen Teile des Parlaments zugestimmt. Das Parlament ist grundsätzlich berechtigt, alle seine früheren Beschlüsse mit einfacher Mehrheit (eine qualifizierte Mehrheit kennt die britische Verfassung nicht) zu revidieren.