07.11.2017, 21:50
Das kann aber ziemlich schlimm ausgehen für den glaube ich? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Die Nichtabgabe der Steuererklärung kann als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Die später eingereichte Steuererklärung gilt dann als Selbstanzeige, die das wieder ausbügelt. Aber wehe damit ist nicht alles in Ordnung, dann bleibt die Straftat bestehen und er hat dann wirklich Steuern hinterzogen, bei so einem hohen Einkommen bestimmt nicht zu knapp. Wer weiß, ob es dann noch Bewährung gibt?