05.11.2017, 12:05
(05.11.2017, 11:17)Sophie schrieb: Ich habe mich auch nie daran gestört. Es geht mir nur um die Frage, ob man einer Reklame, die man eben eher nur duldete als sie an dieser Stelle als eigenständiges 'Kunst'werk zu sehen, auf einmal einen Denkmalcharakter zubilligt, der einem Pächter untersagt, seinem Geschäft/Lokal einen anderen Namen zu geben. Ich finde das schon einen massiven Eingriff in sein gewerbliches Handeln.
Aber beim Denkmalschutz ist das eben so. Privatleute dürfen da ja auch keine größeren Fenster oder einen Aufzug einbauen und das Haus nicht in der Farbe streichen, die sie wollen, oder? Außerdem könnten die ja ihr Lokal trotzdem "Weißer Hase" nennen, wie Serge schon geschrieben hat.