05.11.2017, 11:17
(05.11.2017, 11:04)Serge schrieb: Wurde diese Leuchtschrift damals, als aus irgendeiner Wirtschaft des Kino "CAPITOL" wurde, auch schon zähneknirschend hingenommen?
Kinos haben bekanntermaßen Leuchtschriften, und an die auf dem historischen Gebäude hatte man sich gewöhnt. Mich störte sie in keiner Weise, im Gegenteil (wie schon erläutert). Ob jetzt die neue Leuchtschrift besser ist oder wirkt, wird man sehen.
Das Capitol ist (angeblich) das älteste Kino Augsburgs und hieß früher gar nicht Capitol - sondern Palast-Lichtspiele. http://www.allekinos.com/AUGSBURG%20Capitol.htm
Als es zum Capitol firmierte und den entsprechenden Werbeschriftzug erhielt, hat sich vermutlich niemand darum gekümmert, sich daran gestört, es gab vermutlich keine zuständige Stelle bei der Stadt, die sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hätte.
Es war die Zeit des großen Aufschwungs und Leuchtreklame war wahnsinnig en vogue. Größer, bunter, drastischer. Insofern, in der Tat, ist der Schriftzug eher dezent. Vllt. ist es aber auch gar nicht der aus den Anfangsjahren? Vllt. hat man später als der Denkmalschutz allmählich ernst genommen wurde, auf eine schlichtere Werbung hingewirkt? Ich weiß es nicht. Eine reine Hypothese.
Ich habe mich auch nie daran gestört. Es geht mir nur um die Frage, ob man einer Reklame, die man eben eher nur duldete als sie an dieser Stelle als eigenständiges 'Kunst'werk zu sehen, auf einmal einen Denkmalcharakter zubilligt, der einem Pächter untersagt, seinem Geschäft/Lokal einen anderen Namen zu geben. Ich finde das schon einen massiven Eingriff in sein gewerbliches Handeln.
Mit dem Weißen Hasen geht man quasi back to the roots, denn das Gebäude war ja, wie beschrieben, ursprünglich mal eine Brauereigaststätte. muss da ein ehemaliges Kino Vorrang haben, weil noch präsenter in der Erinnerung?