05.11.2017, 10:49
(04.11.2017, 12:49)messalina schrieb: Schade ist das. Ich finde, der Schriftzug gehört einfach zu dem Haus und müsste doch auch unter Denkmalschutz stehen? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] So wie das "Arbeit macht frei" in Dachau. Da hätte der Denkmalschutz viel besser aufpassen müssen.
In Aachen gab es mal eine Bürgerinitiative, die einen Kinoschriftzug retten wollte. Die haben leider verloren, aber das könnte in Augsburg ja anders kommen? Wo ist der Aufschrei von Herrn Schafitel?
https://uebergangshymne.com/2015/10/09/d...nofassade/
https://www.unserac.de/initiativen/i/ini...ommentForm
Also das mit dem 'Arbeit macht frei' als Vergleich anzuführen ist eine Geschmacklosigkeit ohne gleichen.
DER Denkmalschutz hat prinzipiell etwas gegen Reklame an historischen Gebäuden, vor allem Leuchtreklame und ganz besonders in dem historisch hochwertigen Ensemble Maximilianstraße.
Werbung wurde seit der Denkmalschutz an Bedeutung zugelegt hat, immer restriktiv gehandhabt und genehmigt. Natürlich kann man Geschäften eine solche nicht vollkommen untersagen, aber man betrachtet sie regelmäßig kritisch. Sie wird gerade so geduldet.
Unter dieser Betrachtungsweise wirkt es doch etwas anmaßend, einer Reklameschrift, die nur zähneknirschend an einem Gebäude hingenommen wurde, nun selbst einen Denkmalcharakter zuerkennen zu wollen. Das hieße sie über das historische Gebäude zu stellen.