27.10.2017, 09:21
(27.10.2017, 09:16)Martin schrieb: Gibt es da nicht ein Gesetz, das in bestimmten Fällen die Delegierung hoheitlicher Aufgaben erlaubt? Dunkel meine ich mich zu erinnern, dass der Fachbegriff "Beleihung" lautet. Meine juristischen Kenntnisse sind aber, ähm, relativ überschaubar.
Irgendsowas gibt es. § 184 b Abs. 5 StGB .
Zitat:(5) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung von Folgendem dienen: 1. staatliche Aufgaben,2. Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zuständigen staatlichen Stelle ergeben, oder3. dienstliche oder berufliche Pflichten.
Ich hätte trotzdem ein extrem ungutes Gefühl dabei. Das wäre mir einfach zu heiß. Wenn das Geringste ist mit KiPo, dann bist du komplett erledigt.