27.10.2017, 07:52
Man müsste sich als Gesetzgeber einfach mal daran wagen, das vernünftig zu regeln. Man könnte ja einfach die Schweizer Regelung abschreiben.
Da ist nämlich eine Lücke. Das betrifft nicht nur Todkranke. Es gab doch mal diesen Fall von den beiden Männern, die sich im Internet getroffen hatten. Und der eine wollte sich aufessen lassen und der andere hat das dann teilweise wohl auch gemacht.
Da war das Gericht schwer beschäftigt, als was es das einordnen soll. Deshalb wurde das auch zwei Mal verhandelt .
Da ist nämlich eine Lücke. Das betrifft nicht nur Todkranke. Es gab doch mal diesen Fall von den beiden Männern, die sich im Internet getroffen hatten. Und der eine wollte sich aufessen lassen und der andere hat das dann teilweise wohl auch gemacht.
Da war das Gericht schwer beschäftigt, als was es das einordnen soll. Deshalb wurde das auch zwei Mal verhandelt .