26.10.2017, 11:54
(26.10.2017, 11:42)bbuchsky schrieb: Wie sagte der alte Herr: "Eine Reihe vor!"
Es ergibt sich nunmal, dass im GG und in den Folgegesetzen einige eklatante Fehler eingebaut wurden.
Ich mutmaße mal, dass sich das auf die unmittelbare Vorzeit zurückführen läßt, weil ein Teil der Verfasser der Gesetze von den selbst erlassenen Gesetzen betroffen gewesen wäre.
Falsch. Natürlich ist es historisch bedingt, aber anders. Es ist viel einfacher.
Wer hätte denn 1948/49 zu uns kommen können oder wollen? Niemand, denn hier war noch alles viel kaputter als in Afrika. Gedacht war das vermutlich für die Leute, die aus dem sich bereits abzeichnenden "Ostblock" zu uns flüchten wollen. Und man musste das natürlich reinschreiben, wegen den Juden. Als "Beweis" dafür, dass Deutschland jetzt anders geworden ist. Symbolisch. Aber die Juden waren ja in Wirklichkeit alle ausgerottet, also konnte man das ohne weiteres so schreiben. Damals konnte nichts passieren, ein Ansturm auf Deutschland wäre nicht denkbar gewesen. Es gab keinen Grund mehr und noch nicht die Möglichkeit dazu.
Wenn aber heute jeder um die ganze Welt reisen kann, dann ist so ein Asylartikel im GG in dieser Form nicht mehr halbar. Dann muss man überlegen, wie man das ändert.
Übrigens bin ich durchaus der Meinung, dass man Grundrechte auf Staatsbürger beschränken kann. "Alle Deutschen haben das Recht..." und so. Wer von außen kommt, muss eben warten, bis er die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt hat. Bis dahin ist ein Aufenthalt in Sammelzentren (sonst verdünnisieren sich die ja immer) oder auch eine Sachverpflegung und mehr durchaus angebracht. Momentan hat man ja als Asylant noch viel mehr Rechte als ein deutscher Hartz-IV-Empfänger. Der darf nämlich nicht umziehen ohne Einverständnis des Jobenters, aber die anderen machen das einfach und es passiert ihnen - nichts.
Es bleiben den Leuten ja immer noch die allgemeinen Menschenrechte, und die muss man natürlich dabei einhalten. Die haben aber geringere Standards und wir könnten den Ansturm leichter bewältigen, wenn wir nur Menschen-, und keine Grundrechte gewähren würden.
Das war damals vielleicht richtig mit dem Asylanspruch in dieser Form im GG. Aber die Gegebenheiten haben sich geändert, mit so etwas hat damals keiner gerechnet. Und deshalb kann man das auch wieder einschränken auf ein heute vernünftiges Maß.