26.10.2017, 11:42
(26.10.2017, 11:10)leopold schrieb: Ihr Problem ist, dass Sie von zu wenig Ahnung haben und von zu viel mit Überzeugung schreiben:
Art. 19 [Einschränkung von Grundrechten]
Wie sagte der alte Herr: "Eine Reihe vor!"
Es ergibt sich nunmal, dass im GG und in den Folgegesetzen einige eklatante Fehler eingebaut wurden.
Ich mutmaße mal, dass sich das auf die unmittelbare Vorzeit zurückführen läßt, weil ein Teil der Verfasser der Gesetze von den selbst erlassenen Gesetzen betroffen gewesen wäre.
Oder, kürzer: Es hat auf Deutschem Boden noch nie einen Rechtsstaat gegeben.
Wie hätte es sonst dazu kommen können, dass Massenmörder und ihre Helfer bis heute freirumlaufen dürfen?
Wären Gewaltverbrechen den Taten entsprechend sanktioniert worden, dann wäre bis in die 70er die Hälfte der Polizei im "Zuchthaus" gelandet, Strauß wäre in Haft gekommen, ebenso wie Globke, Gehlen, Carstens, Filbinger, Hupka und viele viele andere.
Die von Ihnen angeführte Verrechtung von Unrecht ist eines der geschmacklosen Details, die undifferenzierte Gewährung einer komplett idiotischen Religionsfreiheit ebenso.
Es hätte geregelt werden müssen, dass nicht der einzelne Betroffene, sondern der Staat denen auf die Pelle rückt, die anderen die Grundrechte verweigern, und hier haben sich die organisierten Religionen nun mal ein hohes Maß an Professionalität erworben, von der Diskriminierung Andersdenkender bis zu eigenen Rechtssystemen, die sich über das öffentliche System stellen.
Nehmen wir die strafrechtliche Würdigung von Kindesmißbrauch. Wofür der Bürger zu Recht in Haft geht, wird der "heilige Mann" mit grenzenloser Narrenfreiheit ausgestattet. Man kann eigentlich schlecht gegen die Schara sein, aber bei Vergewaltigungen den Priester ungeschoren davon kommen lassen.
Gleiches gilt für die Diskriminierungs-Freibriefe, die sich aus der narrenhaften Religionsfreiheit ableiten.
Erst wenn "Frau Bischof" amtiert, und die Imanin vom Turm krakeelt, darf man diese Leute sich selbst überlassen.
Da bleibe ich hartnäckig.