23.10.2017, 13:57
(23.10.2017, 13:39)Der Seher schrieb: Und ist das falsch, wenn der Verdacht besteht, dass Sozialleistungsbetrug begangen wird?
Das ist halt nun mal ein Grundrecht, das in der Verfassung steht.
Ich wundere mich, dass Hartz IV noch existiert. Das ist in so vielerlei Hinsicht eklatant verfassungswidrig, dass das BVerfG es schön längst kassiert haben müsste. Das Problem ist, dass Hartz IV in den Verfassungsklagen, von denen ich lese, immer von der falschen Seite angegangen wird. Es geht immer um Teilaspekte, die völlig unwichtig sind. Man müsste das grundsätzlich in Frage stellen, dann könnten die Verfassungsrichter gar nicht umhin, den Quatsch für ungültig zu erklären. Aber das geht halt nun mal nicht, dass man Hartz IV im Gesamten angreift als Bürger. Weil man immer persönlich betroffen sein muss, wenn man vor das Verfassungsgericht will. Und betroffen ist man in der Praxis nie vom Gesetzeswerk im Gesamten, sondern nur in einzelnen Aspekten.
Man kann also gegen die Höhe des Regelsatzes klagen. Aber nicht darauf, dass das ganze System verfassungsrechtlich überprüft und dann natürlich abgeschafft und durch den vorigen Zustand ersetzt wird. Das ist nicht möglich.