07.10.2017, 02:35
So, jetzt frage ich mal den PuK ob er das weiß, könnte er nämlich juristisch verbildet - oh pardon - vorgebildet wie er ist. .
Das hat mich nämlich schon seit dem Bekanntwerden des Falles interessiert, ob es rechtlich nicht zu beanstanden war, dass die Prostituierte, welche Förster zweifellos unrechtmäßig bei seinen Aktivitäten mit und ohne ihr Einverständnis gefilmt hat, ihm den Speicherchip seines Smartphones abnahm.
Was kommt als Rechtfertigungsgrund in Betracht. Notwehr? Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs? Hätte da nicht genügt, die Löschung der Sequenz zu verlangen? Geht ja relativ unproblematisch, oder? Geht der Eingriff in das Eigentum des 'Angreifers' nicht deutlich zu weit - also Notwehrexzess? Hätte sie nicht die Polizei rufen müssen, statt den Chip zu behalten und diesen am nächsten Tag dorthin zu bringen? Hätte sie ihm gleich das Smartphone abnehmen dürfen, so sie nicht gewusst hätte, wie sie den Chip aus diesem herausholen kann?
Oder war es gar keine Abwehrmaßnahme sondern eine Beweissicherungshandlung, für die es ja für Privatpersonen gar keine gesetzliche Grundlage gibt?
Hmh. Ich bin unschlüssig. Also - weiß der PuK da was? Oder vllt. auch der forest, der hat ja Fischer studiert, da ist man Jurist auf dem zweiten Bildungsweg sozusagen.
Das hat mich nämlich schon seit dem Bekanntwerden des Falles interessiert, ob es rechtlich nicht zu beanstanden war, dass die Prostituierte, welche Förster zweifellos unrechtmäßig bei seinen Aktivitäten mit und ohne ihr Einverständnis gefilmt hat, ihm den Speicherchip seines Smartphones abnahm.
Was kommt als Rechtfertigungsgrund in Betracht. Notwehr? Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs? Hätte da nicht genügt, die Löschung der Sequenz zu verlangen? Geht ja relativ unproblematisch, oder? Geht der Eingriff in das Eigentum des 'Angreifers' nicht deutlich zu weit - also Notwehrexzess? Hätte sie nicht die Polizei rufen müssen, statt den Chip zu behalten und diesen am nächsten Tag dorthin zu bringen? Hätte sie ihm gleich das Smartphone abnehmen dürfen, so sie nicht gewusst hätte, wie sie den Chip aus diesem herausholen kann?
Oder war es gar keine Abwehrmaßnahme sondern eine Beweissicherungshandlung, für die es ja für Privatpersonen gar keine gesetzliche Grundlage gibt?
Hmh. Ich bin unschlüssig. Also - weiß der PuK da was? Oder vllt. auch der forest, der hat ja Fischer studiert, da ist man Jurist auf dem zweiten Bildungsweg sozusagen.