05.10.2017, 19:43
(05.10.2017, 19:06)Lueginsland schrieb: ......... ist ein Springmesser grundsätzlich erlaubt (Einschränkungen),
Zitat:
- Die Klinge hat eine Maximallänge von 4,1 cm
- Die Klinge ist maximal 1 cm brei
Jo. Damit könnte man vielleicht tatsächlich Böhnchen schneiden.
Aber 4,1 Centimeter sind eigentlich schon zu klein zum Brötchenhalbieren. Das Brötchen darf nicht mehr Durchmesser haben als 82 mm. Meine Semmeln sind eher größer. Und Kleineres nenne ich "Contergan-Semmeln".
Nehmen wir mal an, ich hätte dieses Messer aus Lazise in Italien noch. Dann wären das 23,8 Zentimeter spitzer und an einer Seite scharf angeschliffener Dreikantstahl. Das wäre natürlich theoretisch tödlich und würde im Ernstfall hinten aus dem Opfer wieder rauskommen.
Aber ich hab das ja gar nicht mehr. Das da oben steht alles im Konjunktiv. Als die mir sagten, das sei ab jetzt verboten, habe ich es natürlich sofort weggeschmissen. < kann sich gar nicht halten vor lauter Lachen