14.09.2017, 17:22
(14.09.2017, 16:10)Lueginsland schrieb: Was dem einen recht ist, ist dem andern billig.
Was soll denn der Link beweisen? Das ist ein Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichts, mithin ein erstinstanzliches, von vor drei Jahren.
Das Urteil in meinem Post ist vom BVerwG, also dem BGH der Verwaltungsgerichte. Und ein höchstrichterliches Urteil zum Thema gab es bisher nicht, sondern das Urteil des BVerwG wurde erst neulich gesprochen. Die unteren Verwaltungsgerichte werden sich ab jetzt daran orientieren.
Und sonst so: Sicher kostet das Geld. Und die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen gehört nicht zu den bedürftigen Gemeinden in Deutschland. Um es mit der Kanzlerin zu sagen: "Die schaffen das!"