14.09.2017, 16:10
(14.09.2017, 15:28)PuK schrieb: Stimmt. Vielleicht. Deshalb ja die Klage, damit das mal verbindlich festgestellt wird, ob es rechtens ist.
Was dem einen recht ist, ist dem andern billig.
Mit Sicherheit kostet der Unterhalt eines alpinen Weges durch eine Klamm eine Menge.
Die Begehbarkeit wird wohl nicht zu dringlichen Grundbedürfnissen gehören, also .....
wer sicheren Zugang zum Naturschauspiel möchte muss eben dafür berappen.