14.09.2017, 16:06
(14.09.2017, 15:23)Don Cat schrieb: Ich glaube einige denken hier, nur Psychopaten, Sexualstraftäter und Co., kämen in Sicherheitsverwahrung.
Gerade weil sich deutsche Behörden in dieser Sachen nicht mit Ruhm bekleckert haben, sollte an einer rassistischen gewissenlosen Person ein Exempel statuiert werden, nicht um von den eigenen Versäumnissen abzulenken, sondern auch um den fortweilenden Vorwurf der "Rechtsblindheit" der Justiz zu entkräften. Erklären Sie das mal den Opfern, die sich im Falle eines zu milden Urteiles dann von allen Seiten verraten fühlten.
Die "Bauernopfernrolle" steht der "Dame" sicher nicht gut.
Nein, denke ich nicht. Ich denke von Frau Zschäpe gewiss überhaupt nichts Gutes. Nur geht es für die Sicherungsverwahrung ausschließlich um die Prognose, ob die verurteilte Person nach einer Freilassung in ferner Zukunft erneut straffällig werden wird. Nicht darum, ob sie ihre Gesinnung ablegt.
Lebenslänglich wegen Mord und besondere Schwere der Schuld ist kein mildes Urteil.