13.09.2017, 18:44
(13.09.2017, 18:06)leopold schrieb: Wie ich heute gelesen habe, ist die Sicherungsverwahrung ohnehin ein Nebenkriegsschauplatz und eher unerheblich. Entscheidend wird sein, ob die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Wenn das der Fall ist, wird es sehr auf ihr zukünftiges Verhalten ankommen, ob sie nochmal rauskommt, bevor sie einen Rollator braucht.
Sicher ist es das, die Frage ist nur, warum die Bundesanwaltschaft diesen aufmacht. Womit wir wieder bei meiner Abneigung wären, dieses Mittel der Prävention politisch zu missbrauchen.