13.09.2017, 18:06
(12.09.2017, 21:30)forest schrieb: Die schriftliche Begründung des Strafantrags steht wohl noch aus. Darin müsste die beantragte Sicherungsverwahrung ausführlich begründet sein.
Wie ich heute gelesen habe, ist die Sicherungsverwahrung ohnehin ein Nebenkriegsschauplatz und eher unerheblich. Entscheidend wird sein, ob die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Wenn das der Fall ist, wird es sehr auf ihr zukünftiges Verhalten ankommen, ob sie nochmal rauskommt, bevor sie einen Rollator braucht.