12.09.2017, 21:30
Zitat:...hat die Bundesanwaltschaft heute ihr Plädoyer fortgesetzt.
http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-p...-1.3663261
Die schriftliche Begründung des Strafantrags steht wohl noch aus. Darin müsste die beantragte Sicherungsverwahrung ausführlich begründet sein.