12.09.2017, 19:59
(12.09.2017, 19:45)leopold schrieb: Welchen Anlass haben Sie zu glauben, dass Zschäpe ihre Taten bereut und sich vom rechten Gedankengut gelöst hat? Dazu wäre ja wohl erst einmal ein Geständnis notwendig gewesen. Die Frau war seit ihrer Jugend eine Nazibraut, war viele Jahre lang mit den Mördern zusammen und hat sie unterstützt und gedeckt. Nach deren Entdeckung und Selbstmord wollte sie die Beweise vernichten und hat dazu ein Haus angezündet, in dem sich eine alte Frau befand. Zur Aufklärung und zur Entdeckung von weiteren Helfern hat sie nichts beigetragen, sondern sich vor Gericht als verführtes Opfer geriert.Für eine Sicherheitsverwahrung ist nicht entscheidend,
ob sie ihre Taten bereut,
ob sie sich vom rechten Gedankengut gelöst hat,
und sie muss sich auch nicht selbst belasten.
"Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss in einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben." (wiki)
Dies nachzuweisen bzw. zu prognostizieren dürfte bei Zschäpe nicht so leicht möglich sein. Sie war nie Täter, sprich Mörder, im eigentlichen Sinne.