12.09.2017, 19:45
(12.09.2017, 19:35)Sophie schrieb: Woraus schließen Sie das?
Die Sicherheitsverwahrung ist kein Teil des Strafurteils. Im Gegenteil, darf sie gerade nicht als Strafe ausgesprochen werden.
Sie ist eine Präventivmaßnahme. Sie ist nur berechtigt, wenn das Gericht davon ausgehen muss, dass der Verurteilte nach Abbüßung seiner Strafe wieder straffällig wird. Ich sehe das nicht. Und ich habe was dagegen, dass man sich die Sicherheitsverwahrung nach Gutdünken zurechtbiegt, bzw. sie missbraucht für politische Zwecke.
Welchen Anlass haben Sie zu glauben, dass Zschäpe ihre Taten bereut und sich vom rechten Gedankengut gelöst hat? Dazu wäre ja wohl erst einmal ein Geständnis notwendig gewesen. Die Frau war seit ihrer Jugend eine Nazibraut, war viele Jahre lang mit den Mördern zusammen und hat sie unterstützt und gedeckt. Nach deren Entdeckung und Selbstmord wollte sie die Beweise vernichten und hat dazu ein Haus angezündet, in dem sich eine alte Frau befand. Zur Aufklärung und zur Entdeckung von weiteren Helfern hat sie nichts beigetragen, sondern sich vor Gericht als verführtes Opfer geriert.