12.09.2017, 19:35
(12.09.2017, 19:23)leopold schrieb: Ich bin sicher, dass sie da weitermachen würde, wo sie vor ihrer Inhaftierung aufgehört hat. Ich hoffe, dass das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft folgt. Wofür soll das härteste Urteil, das in diesem Land möglich ist, verhängt werden, wenn nicht für die Beteiligung an diesen Verbrechen?
Woraus schließen Sie das?
Die Sicherheitsverwahrung ist kein Teil des Strafurteils. Im Gegenteil, darf sie gerade nicht als Strafe ausgesprochen werden.
Sie ist eine Präventivmaßnahme. Sie ist nur berechtigt, wenn das Gericht davon ausgehen muss, dass der Verurteilte nach Abbüßung seiner Strafe wieder straffällig wird. Ich sehe das nicht. Und ich habe was dagegen, dass man sich die Sicherheitsverwahrung nach Gutdünken zurechtbiegt, bzw. sie missbraucht für politische Zwecke.