12.09.2017, 19:23
(12.09.2017, 15:17)Sophie schrieb: Mich würde interessieren, wie man den Antrag auf Sicherungsverwahrung begründen will. Diese ist ja gerade keine Strafe sondern eine Präventivmaßnahme.
https://www.welt.de/politik/article16855...haepe.html
Wer glaubt denn, dass Zschäpe nach ihrer Freilassung weiter rassistisch motivierte Morde unterstützen und mittragen würde, wenn man sie denn diesbezüglich als schuldig verurteilen wird?
Genau - kein Mensch.
Ich bin sicher, dass sie da weitermachen würde, wo sie vor ihrer Inhaftierung aufgehört hat. Ich hoffe, dass das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft folgt. Wofür soll das härteste Urteil, das in diesem Land möglich ist, verhängt werden, wenn nicht für die Beteiligung an diesen Verbrechen?