12.09.2017, 15:26
(12.09.2017, 15:17)Sophie schrieb: Mich würde interessieren, wie man den Antrag auf Sicherungsverwahrung begründen will. Diese ist ja gerade keine Strafe sondern eine Präventivmaßnahme.
https://www.welt.de/politik/article16855...haepe.html
Wer glaubt denn, dass Zschäpe nach ihrer Freilassung weiter rassistisch motivierte Morde unterstützen und mittragen würde, wenn man sie denn diesbezüglich als schuldig verurteilen wird?
Genau - kein Mensch.
Apropos: Wer verwahrt eigentlich mal den Verfassungsschutz sicher?
Du denkst, die Alte sei nach mind. 15 Jahren Gefängnis geläutert und therapiert?