07.09.2017, 19:30
(07.09.2017, 18:34)PuK schrieb: Und wenn die Gökce wirklich Anwältin ist und schon seit 22 Jahren in Deutschland lebt, dann fände sie mit ein bisschen Nachdenken und Mühe sicherlich auch einen anderen Weg, wie sie an der Wahl teilnehmen kann. Und das dann sogar legal. Das wäre vielleicht nicht schlecht. Denn soviel ich weiß, ist die Anwaltszulassung ziemlich sicher weg, wenn man zu zwei Jahren oder mehr verurteilt wird.
Tja, Aische ist Anwältin und keine Rechtsanwältin. Nur letztere Berufsbezeichnung ist geschützt. Ich tippe auf so etwas in der Richtung wie Helene Fürst, "Anwältin der Armen".
Martin