29.08.2017, 09:45
(29.08.2017, 08:48)Sophie schrieb: Es ist ja noch viel schlimmer als gestern angenommen. Ich hatte von dem Fall gestern erstmals auf B5 gehört.
Tatsächlich IST das aufgefallen in der Klinik Oldenburg. Der Täter wurde sogar von einer Kollegin ertappt, der Umstand, dass er ein tödliches Medikament injizierte durch Blutkontrolle nachgewiesen. Und was machte die Klinikleitung? Nichts. Weil der Pfleger ja ohnehin dann erstmal drei Wochen in Urlaub ginge. In der Nacht seines letzten Dienstes vor Urlaubsbeginn hat er dann noch jemanden vergeblich 'wiederbelebt'.
Eigentlich gehören die Verantwortlichen doch wegen Beihilfe zum Mord auf die Anklagebank, oder? Das ist doch nicht mehr nur fahrlässige Tötung. Das ist in Kaufnehmen von Todesfällen aus niedrigen Beweggründen - nämlich um sich Unannehmlichkeiten für die eigene Person und die Klinik vom Hals zu halten. (nehmen wir mal die neuesten Raserurteile analog)
Aus diesem Grund wurde Nils H. später auch zu vollen Bezügen freigestellt und es wurde ihm ein gutes Arbeitszeugnis ausgestellt mit dem er dann sein Treiben in Delmenhorst fortsetzen konnte. Wenn von den Verantwortlichen der Klinik niemand hinter Gittern landet, dann hat der Rechtsstaat ausgerechtstaatet.
Da hilft nur endlich einen Wistleblowerschutz einzuführen.
Angestellte im Krankenhaus haben allesamt einen Vertrag mit Schweigpflicht der ihnen bei Missachtung sofort den Arbeitsplatz kostet.
Da steht mancher in der Zwickmühle eine Straftat zu verschweigen oder seinen Arbeitsplatz zu gefährden.
Das gilt auch für sonstige Fehler die aus Behandlung oder Pflege resultieren.
Die Angst vor gerichtlichen Auseinandersetzungen ist viel zu groß vor allem auch weil man weiß das der eine oder andere, schlicht aus Unkenntnisoder saudummen Zufällen, nicht vermeidbar war.