29.10.2016, 11:45
(28.10.2016, 23:01)forest schrieb: Eigentlich gehts doch bloß darum, daß man diesem Algoheini
Eben nicht. Es werden z. B. Leute gesperrt, weil sie ein Bild im Profil haben, auf dem Merkel eine rote Karte gezeigt wird.
Die Zielsetzung ist nicht dieses ominöse "Hate speech" zu verhindern, sondern von politischer Seite aus Kontrolle über die Mehrheitsmeinung zu erlangen, wie man sie vom ÖR gewohnt ist.
Die Überprüfung (in Deutschland!) findet übrigens nicht per Automatismus statt, sondern durch eine "Task Force " in Berlin, die Facebook durch entsprechenden Druck aus der Politik dort eingerichtet hat. Anzahl und Zusammensetzung dieser "Task Force" werden wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Wer will, darf hier gerne eine Parallele zu den bei TTIP diskutierten Schiedsgerichten ziehen: Außerhalb des üblichen Rechts stehend, allerdings nicht in das Verhältnis Industrie<->Staat eingreifend, sondern in das Verhältnis Bürger<->Staat. Warum das äußerst kritisch ist, hat PuK bereits bis ins Detail beschrieben,
Noch etwas Grundsätzliches zur Meldefunktion von Facebook: Nach der ersten Meldung bekommt der Meldende mit etwas zeitlicher Verzögerung eine automatisierte Nachricht, dass man den Beitrag geprüft hätte und das er nicht gegen die "Gemeinschaftsstandards" verstoßen würde. Immer. Grundsätzlich. Weil der Beitrag tatsächlich nämlich nicht geprüft wurde. Weder von Mensch noch von Maschine. Sollte man trotzdem eine Löschbestätigung bekommen, hat jemand anderes den Beitrag ebenfalls gemeldet und den doppelten Meldeweg bereits vollzogen, der im folgenden beschrieben wird. In der Meldung, dass der Beitrag nicht gegen die "Gemeinschaftsstandards" verstoßen würde, besteht aber die Möglichkeit, per Link "Einspruch" zu erheben und den Beitrag nochmals zu melden. Erst dann schaut ein Mensch drüber. Nicht vorher! Wenn nun eine ausreichende Zahl User diesen doppelten Meldeweg beschritten hat und die "Task Force" diesen als löschenswert erachtet, wird der Beitrag gelöscht und der User ggf. mit einer Sperre versehen. Die Kriterien bleiben im Dunkeln, es ist bei weitem nicht alles "Hate speech" und die Sammlung von RA Steinhöfel und anderen lassen nur den Schluss zu, dass vor allem politische Kriterien eine hinreichend große Rolle spielen.
Martin