28.10.2016, 20:56
(28.10.2016, 20:34)bbuchsky schrieb: Du bist ja süß, Sophie!
"Verletzung der Psyche" wird überhaupt nicht strafrechtlich gewürdigt, wo kämen wir denn hin, wenn Vergewaltigung und Kindesmißbrauch adäquat zum angerichteten Schaden bestraft würden?
Der Aufmerksamkeitsfaktor spielt inzwischen durch die elenden asozialen Netzwerke eine tragende Rolle.
Natürlich bin ich süß.
Wie heißt es im NSU-Prozess so schön? Diese Anklagepunkte wegen Besitz von Kinderpornographie werden fallen gelassen, weil die zu erwartende Strafhöhe blablabla.
Ob die verletzte Psyche im Rahmen einer Vergewaltigung angemessen strafrechtlich gewürdigt wird, wage ich auch zu bezweifeln - aber immerhin wird bestraft.