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Münchner Medientage: Merkel warnt vor rein selektiver Nachrichtenauswahl
#19

(28.10.2016, 14:14)PuK schrieb:  Ja.

So wie damals bei unserer Abiturzeitung. Du kennst sicher diese Abschlusszeitschriften, die traditionell von den Schülern herausgegeben werden. Die bestehen aus drei bis vier Teilen, Schüler schreiben über Schüler, Schüler schreiben über Lehrer, evtl. schreiben auch Lehrer über Schüler (war bei uns so), und dann halt noch Allgemeines über die Schule, zu Abschlussfahrten etc.

Und da stand eine Charaktieristik über einen Schüler, der zu entnehmen war, dass er auf der Abifahrt nach Berlin autoerotische Handlungen unter der Bettdecke an sich vorgenommen hat. Besonders pikant an der Sache war: Der Vater von dem Jungen war ein regional relativ bekannter Arzt und seine Mutter war Lehrerin an diesem Gymnasium.

Die ersten Exemplare wurden an einem Nachmittag verkauft. Am nächsten Tag hatten wir mittags schon die einstweilige Verfügung vom AG vorliegen, dass wir das Ding so nicht weiter in Verkehr bringen dürfen.

Wir haben uns dann darauf geeignet, dass wir die Seite aus allen nicht verkauften Exemplaren raustrennen, den problematischen Teil schwärzen, davon Fotokopien machen, und diese statt der (ja, durchaus begründet) zensierten Seite einlegen. Damit wir nicht alles einstampfen müssen. Neu drucken wäre finanziell und zeitlich auch gar nicht gegangen.

Die Eltern haben dann darauf verzichtet, das gerichtlich weiterzutreiben. Was mit den Anwalts- und Gerichtskosten war, weiß ich gar nicht mehr. Ich glaube, wir haben die zwischen Redaktion und den Eltern zur Hälfte geteilt.

Was ich damit sagen will: Das mit der einstweiligen Verfügung funktioniert innerhalb von 24 Stunden oder weniger. Schneller ist die Task-Force auch nicht.


Also für die Gedankenkette (z.B. bei einer Beleidigung):

Da beleidigt mich einer -> das ist verboten -> ich habe ein juristisches Problem -> ich gehe damit zum Rechtsanwalt

wird's ja wohl noch bei jedem reichen. Bei wem's nicht dazu reicht, den kann man eh nicht beleidigen, der merkt das gar nicht. Und das Schöne am Anwalt ist: Der Anwalt erledigt die ganze Arbeit und der Beleidiger zahlt das dann.

Das wirkt auch erzieherisch viel besser, als wenn einfach nur der Post weg ist. Dann schreibt er halt woanders einen neuen.

Ganz grundsätzlich ziehe ich übrigens juristisch wasserdichte Maßnahmen, möglicherweise schnelleren Maßnahmen im Rahmen eines intransparenten Verfahrens, das dem Beschuldigten praktisch keinen Rechtsweg offen lässt, vor. Jeder muss sich in einem Rechtsstaat auch immer wehren können gegen falsche Vorwürfe und die Unterdrückung seiner verfassungsmäßg garantierten Meinungsfreiheit, sonst ist es kein Rechtsstaat.

Und ganz am Ende ist das natürlich eine Abwägung. Was wiegt schwerer? Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung oder das Persönlichkeitsrecht eines anderen? Das muss man abwägen, und zwar im Einzelfall und juristisch. Denn da sind in beiden Fällen relativ hohe Rechtsgüter betroffen. Und das richtig bewerten können Leute von Facebook und Eco in der Task-Force ganz einfach nicht.

Ja, das war anno tobac. Und so ist es wohl auch heute noch bei Druckerzeugnissen.


Es sind ja nicht immer Beleidigungen und es lesen ja nicht immer die Betroffenen diese. Sollen jetzt die nicht Betroffenen Leser zur Polizei oder zu Gericht gehen? In meinen Augen ist das unpraktikabel, es wird auch keiner tun. Auf einen Knopf drücken die Leute noch - dann ist Schluss. Und ich meine nicht, dass man sagen kann, wenn ihnen der Aufwand zu groß ist, wird es so schlimm nicht sein.

Außerdem: Würde doch so gehandelt, würden die Gerichte nichts anderes mehr machen als einstweilige Verfügungen erlassen.

Ich denke ganz anders. Ich bin für die pragmatischen Lösungen, das Erzieherische steht dabei für mich nicht in Vordergrund- vor allem kann der Plattformbetreiber auch im eigenen Interesse tätig werden, denn er haftet ja für die Inhalte. Wer sich auf einer privaten Plattform bewegt, muss damit leben, dass er nicht alles sagen kann, was er möchte. Er macht dann am Besten eine eigene auf - dort kann er dann und wenn jemand ihn verklagt, weil er auf ihr... hat er die Möglichkeit vor Gericht recht zu bekommen.

Dafür, dass man als Gesellschaft mittels BMfJ versucht das allgemeine Klima in den 'sozialen' Medien zu verbessern bin ich sehr. Noch sehe ich die Gefahr dass man normale Meinungsäußerungen absetzen kann nicht. Ich denke, man kann problemlos schreiben, dass man Herrn Maas für einen unfähigen Justizminister hält, wenn man das möchte. Das muss doch eigentlich genügen.

PS. Gibt es eigentlich beim Zitieren nicht die Möglichkeit des Inlinebearbeitens? Ich komme nicht zurecht mit den Auszügen aus dem Text, weil ich keine Programmbefehle habe/finde...
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