28.10.2016, 13:39
(28.10.2016, 11:46)PuK schrieb: Lies halt bitte die Posts und auch die Links. Da steht drin, wie das läuft. Da sitzt bei Facebook in 95 % aller Löschfälle kein Mensch, sieht sich die Meldungen und dann den Post an, schlägt vielleicht irgendwo nach, ob das wirklich strafbar ist und löscht erst dann nach reiflicher Überlegung. Sondern da ist ein Algorithmus im Computer, der auf Meldungen wartet. Und wenn ein Schwellwert überschritten ist, dann löscht er den Post automatisch.
Und ja, selbstverständlich "wird man wohl noch sagen dürfen, dass...", solange es nicht verboten ist, das zu sagen. Das ist Meinungsfreiheit. Punkt. Sie ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Eingriffe in seine Freiheit, wie alle Grundrechte.
Und da schließt sich dann der Kreis. Wenn das BMJV diese Aufgabe nämlich einer Task-Force überträgt, die nach Aussage des Pressesprechers des BMJV nicht mal eine Rechtform hat, dann habe ich als Bürger kein unmittelbares Abwehrrecht aus meinem Grundrecht heraus, sondern muss mich mit der Task-Force auseinandersetzen (wie, wenn sie keine Rechtsform hat?) oder eben mit Facebook, Google oder Twitter in den USA, was aussichtslos ist.
In Ergänzung zu Deinem ausführlichen und inhaltlich sehr guten Beitrag hier eine Webadresse von Rechtsanwalt Steinhöfel:
https://facebook-sperre.steinhoefel.de/
Dort werden Fälle gesammelt, die gelöscht wurden, zu einer Sperre führten, oder aber auch trotz berechtigter Meldung nicht gelöscht wurden.
Wer will, kann sich gerne selbst ein Bild davon machen, nach welchen "Kriterien" Löschungen durchgeführt und Sperren verhängt werden.
Demnach erfüllt Holocaustleugnung die Löschkriterien eher nicht, ein Bild auf dem Merkel eine rote Karte gezeigt wird, eher schon...
Martin