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Münchner Medientage: Merkel warnt vor rein selektiver Nachrichtenauswahl
#15

(28.10.2016, 08:43)Sophie schrieb:  Die Formulierung lautete strafbare Hasskommentare. Wie könnte man die strafbaren Hasskommentare noch schärfer herausstellen?

Was Wehner und Strauß seinerzeit kund taten waren auch damals mitunter schon strafbare Äußerungen und Beleidigungen.

Was will man im Netz bitte mit dem Rechtsweg? Soll eine Äußerung, über die man geteilter Meinung oder über die man mangels Kenntnissen nicht wissen kann ob sie falsch oder richtig ist (üble Nachrede beispielsweise)kann so lange stehen bleiben, bis per Rechtsweg geklärt ist, ob oder ob nicht?

Nein, die User entscheiden nicht - das steht da nicht - , die User melden nur, was ihnen verdächtig vorkommt. Und dazu sollen noch mehr in die Lage versetzt werden.

Da sich die Nutzer auf privaten Plattformen aufhalten haben sie sich über die Zustimmung zu den Nutzungebedingungen genau mit solchem Vorgehen einverstanden erklärt.

Ich wundere mich, dass das Problem, das sich aus der 'Meinungsfreiheit' so wie  sie heute in nicht geringem Maße praktiziert wird, so überhaupt nicht gesehen wird. Der Staat ist immer der Böse - der Bürger lediglich ein braves friedfertiges Subjekt das gerne seine grundgesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen möchte. Man wird ja wohl sagen dürfen, dass....

Dann kann man sich das "Hass" in "strafbarer Hasskommentar" sparen. Wenn es strafbar ist, egal warum, muss es gelöscht werden. Einem Justizminister stünde es gut an, einfach nur von "strafbaren Kommentaren" zu sprechen und emotionale Begriffe, die nichts zur Sache beitragen, einfach wegzulassen. Einem Juristen, der in seiner Sprache nicht präzise ist, traue ich nämlich nicht so richtig. Dann hat man ihn entweder gerade auf einem Gebiet erwischt, auf dem er sich nicht auskennt, oder er führt etwas im Schilde.

Wenn du diesen Artikel  liest und vergleichst, wie sich Maas noch ausdrückt und wie sich die EU-Justizkommissarin Jourova schon ausdrückt, dann weißt du, wohin die Reise geht.

Internetzensur soll jetzt auf die Privaten verlagert werden, dann ist der Staat aus dem Schneider. Der darf das ja nicht. Das ist jetzt halt der nächste Versuch, das Internet zu zensieren. VdL ist ja damals mit ihren Stopp-Schildern nicht durchgekommen. Dann wartet man als Politik ein paar Jahre und probiert das selbe in Grün mit einer anderen Begründung nochmal. Und wenn das erst mal eingeführt ist, dann wird es ausgeweitet. Das ist dann die bekannte Salami-Taktik.

So wie mit der Vorratsdatenspeicherung, deren Daten nur für "allerschwerste" Straftaten verwendet werden sollten und jetzt ist man schon bei Betrug und schwerem Diebstahl. Bald sind wir bei falsch Parken. Oder bei den Mautdaten. "Nur für die Zwecke der Mauterhebung!" Kaum war der erste Lkw-Fahrer auf einem Autobahnparkplatz ermordet worden, waren sie plötzlich auch für die Polizei zugänglich. Und erst so: "Nur die Lkws". Jetzt auf einmal auch die Pkws.

Dann hätte man wegen Strauß und Wehner schon damals ein Gesetz gegen "Hasskommentare" gebraucht? Es wurde ja nie einer von ihnen wegen Beleidigung oder Volksverhetzung verurteilt. Weil sie mit den damaligen Gesetzen nicht zu fassen gewesen wären? Nein. Weil die Justiz die Verfahren alle eingestellt hat (Beispiel hier ). Es handelt sich also nicht um ein Versagen der Legislative, sondern um eines der Judikative.

Ein Gericht kann eine einstweilige Verfügung erlassen. Das geht hurtig, denn da muss der Richter nur kurz drüberschauen, ob an dem Vorwurf was dran sein könnte. Juristisch genau geprüft wird das in diesem Stadium nicht. Dann ist die Weiterverbreitung untersagt, bis endgültig entschieden ist.

Lies halt bitte die Posts und auch die Links. Da steht drin, wie das läuft. Da sitzt bei Facebook in 95 % aller Löschfälle kein Mensch, sieht sich die Meldungen und dann den Post an, schlägt vielleicht irgendwo nach, ob das wirklich strafbar ist und löscht erst dann nach reiflicher Überlegung. Sondern da ist ein Algorithmus im Computer, der auf Meldungen wartet. Und wenn ein Schwellwert überschritten ist, dann löscht er den Post automatisch.

Und ja, selbstverständlich "wird man wohl noch sagen dürfen, dass...", solange es nicht verboten ist, das zu sagen. Das ist Meinungsfreiheit. Punkt. Sie ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Eingriffe in seine Freiheit, wie alle Grundrechte.

Und da schließt sich dann der Kreis. Wenn das BMJV diese Aufgabe nämlich einer Task-Force überträgt, die nach Aussage des Pressesprechers des BMJV nicht mal eine Rechtform hat, dann habe ich als Bürger kein unmittelbares Abwehrrecht aus meinem Grundrecht heraus, sondern muss mich mit der Task-Force auseinandersetzen (wie, wenn sie keine Rechtsform hat?) oder eben mit Facebook, Google oder Twitter in den USA, was aussichtslos ist.

Wenn man ein Gesetz für das Internet machen will, dann sollte man erst mal nachsehen, ob die Gesetze aus der analogen Welt nicht bereits anwendbar und völlig ausreichend sind, was in diesem Fall so ist. Oder, um es mit Montesquieu zu sagen:

Zitat:Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen,
dann ist es unbedingt notwendig, kein Gesetz zu erlassen.
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