09.07.2017, 15:30
"Unterordnet." Genau!
Dabei haben 2000 Jahre voller "religiöser" Dominanz über Moral, Bedürfnisse und Anschauungen zu nichts anderem als den akuten Verhältnissen geführt. Nachhaltiger läßt sich doch Religion nicht als untauglich hinsichtlich der Eignung als Grundlage für ethische Kompasse und soziale Gerechtigkeit entlarven. Da sollten wir einen Panrationalismus bevorzugen.
Man wird mir später Recht geben. Sowenig man Schwerverbrecher mit der Polizeiarbeit und der Judikative betrauen sollte, kann man die Kontrolle gesellschaftlicher, sozialer und rechtliche Belange nicht irrationalen Spinnern überlassen.
Rechtsprechung sollte an Sachlichkeit zwanghaft gebunden sein. Wer was anderes will, erinnere sich an den Schwachsinnigen Freisler, dessen Witwe in der Tat die Witwenrente eines "Richters" kassiert hat. Das allein reicht schon wieder.....
Wer je mit Theisten argumentiert hat weiß, dass Sachlichkeit überhaupt nicht zu deren Tugenden zählt.
Das Ziel einer solchen Kampagne kann nur eine zweite Rechtsprechung für moslems sein, was wiederum gegen das GG ist. Dem Aspiranten darf also Verfassungsfeindlichkeit attestiert werden. Gut, dass solche Leute sich den Weg in öffentliche Ämter klagen können......und von Zwergpinschern als Verteidiger der Freiheit der Kleidungswahl besungen werden.
Dabei haben 2000 Jahre voller "religiöser" Dominanz über Moral, Bedürfnisse und Anschauungen zu nichts anderem als den akuten Verhältnissen geführt. Nachhaltiger läßt sich doch Religion nicht als untauglich hinsichtlich der Eignung als Grundlage für ethische Kompasse und soziale Gerechtigkeit entlarven. Da sollten wir einen Panrationalismus bevorzugen.
Man wird mir später Recht geben. Sowenig man Schwerverbrecher mit der Polizeiarbeit und der Judikative betrauen sollte, kann man die Kontrolle gesellschaftlicher, sozialer und rechtliche Belange nicht irrationalen Spinnern überlassen.
Rechtsprechung sollte an Sachlichkeit zwanghaft gebunden sein. Wer was anderes will, erinnere sich an den Schwachsinnigen Freisler, dessen Witwe in der Tat die Witwenrente eines "Richters" kassiert hat. Das allein reicht schon wieder.....
Wer je mit Theisten argumentiert hat weiß, dass Sachlichkeit überhaupt nicht zu deren Tugenden zählt.
Das Ziel einer solchen Kampagne kann nur eine zweite Rechtsprechung für moslems sein, was wiederum gegen das GG ist. Dem Aspiranten darf also Verfassungsfeindlichkeit attestiert werden. Gut, dass solche Leute sich den Weg in öffentliche Ämter klagen können......und von Zwergpinschern als Verteidiger der Freiheit der Kleidungswahl besungen werden.