09.07.2017, 11:48
Zitat:Johan Schloemann
Jahrgang 1971, stammt aus dem Ruhrgebiet. Studium der Klassischen Philologie und Philosophie in Freiburg, Kopenhagen und Berlin, Promotion an der Humboldt-Universität.
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http://www.sueddeutsche.de/kultur/kopftu...-1.3578247
Vielleicht hätte ein halbwegs philosophisch veranlagter Schreiner, Schlosser, Metzger oder Bäcker mehr Durchblick.
Das GG wurde auch von religiös geprägten Leuten konzipiert als neutrales, überreligiöses Regelwerk für das Zusammenleben von Menschen dieses Staates in dessen räumlichen Grenzen. Dieses Regelwerk erlaubt Religiosität, stellt sie aber nicht neben oder gar über sich.
Wer dazu berufen ist, über die Einhaltung der Regeln zu befinden, ist quasi in diesem Moment die Regel in Person und nicht der Kasper einer vorlieben Weltanschauung. Diese Mütze kann er sich abschminken.
Wenn ich das lese:
Zitat:Das ist, als müsste seinen Ehering ablegen, wer über Scheidungsfälle entscheidet.
Ja so ein Schmarrn! Antiautoritärer Kindergarten, ha? Wie kann man so hinken? Ob der/die Scheidungsrichter/in beringt ist, tut so lange nichts zur Sache, wie er/sie damit nicht hausieren geht. Das ist ja gerade im Rahmen des GGs, das er vertritt, sogar käme ihn/ihr persönliche fachliche Erfahrung bei der Auslegung der Regel zustatten.
Aber: Er/sie tritt als Regel auf, meinetwegen mit Nasen- oder Ohrring, aber da wirds schon kritisch. Der Stier wird am Nasenring vorgeführt und seine Identität trägt er in den Ohrring eingestanzt. Geht also eher bis gar nicht nicht, obwohl der Ring hier nur ein Zweckgegenstand ist, was man von einem Ehering nicht so kalt sagen kann, außer, daß der Hochzeitstag unvergeßlich eingraviert ist, womit wir beim Dremel, beim Pfandleiher und der Scheidung wären.
Natürlich könnte auch ein Admiral, ein Schornsteinfeger oder eine Nonne jeweils im vollen Wichs der Amtstracht als Richter/in Dienst machen, der Regel (GG und Derivate) müsste es deswegen keinen Abbruch tun. Beim Admiral und der Nonne wirds aber kritisch - der eine könnte Militarist und die andere personifizierte Gnade sein, die das GG bewußt der Regel des Zusammenlebens in diesem Staat unterordnet. Unterordnet, hob i gsogt.