04.07.2017, 15:54
Zitat:Eine Juristin ist mit einem Eilantrag gegen ein Kopftuchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In einer vorläufigen Abwägung gaben die Karlsruher Richter der staatlichen Neutralitätspflicht mehr Gewicht als der Religionsfreiheit der Rechtsreferendarin. „Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten“, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/bunde...15446.html
Man bemüht wieder einmal höchste Gerichte, um islamische Symbolik im Justizalltag zu platzieren. Nichts hat natürlich mit nichts zu tun, wie immer.
Martin