25.06.2017, 13:22
(25.06.2017, 11:38)Klartexter schrieb: Lies nochmal den Titel, Sophie.
Vorschrift ist Vorschrift - auch wenn diese Vorschrift völlig sinnlos in Bezug auf Elektrofahrzeuge ist. Aber das interessiert den Gesetzgeber wenig bis gar nicht, denn sonst hätte man die Voraussetzungen längst geändert.
Ich freue mich schon drauf,
dass ich mein im Jahr 2019, auf mein im Mai 1989 nach eigenen Vorstellungen gebautem Bimobil-Wohnmobil, ein H-Kennzeichen drauf schrauben kann, hoffentlich noch darf, falls es da noch möglich ist.
![Devil Devil](https://treffpunkt-koenigsplatz.de/images/smilies/devil.gif)
Dann nämlich kann ich auch wieder ohne schlechtes Gewissen in Städte reinfahren und muss nicht wie vor ein paar Jahren auf der Wohnmobil-Ausstellung in Düsseldorf passiert, wieder umkehren und die Stadtbesichtigung mit dem Bus vom Messeplatz aus unternehmen. Gott sei Dank sah ich das große Hinweisschild zur Stadtmitte noch rechtzeitig.
![Idea Idea](https://treffpunkt-koenigsplatz.de/images/smilies/scooter.gif)