25.06.2017, 12:02
(25.06.2017, 11:38)Klartexter schrieb: Lies nochmal den Titel, Sophie.
Vorschrift ist Vorschrift - auch wenn diese Vorschrift völlig sinnlos in Bezug auf Elektrofahrzeuge ist. Aber das interessiert den Gesetzgeber wenig bis gar nicht, denn sonst hätte man die Voraussetzungen längst geändert.
Richtig den Gesetzgeber und deshalb ist das eben nicht nur auf Leipzig bezogen.
Die Plakette ist im Falle einer Kennzeichnung auf dem Nummernschild unsinnig - ja. Ansonsten hat sie ihre Berechtigung sonst bräuchte es ja auch erstere nicht, oder?
Die Plakette sollte kostenlos sein und bei der Zulassung automatisch mitgeliefert werden.